Abweichungen von diesen Verkaufsbedingungen - insbesondere die Geltung von Bezugsvorschriften des Käufers - bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung.
1. Angebote
1.1 Alle Angebote sind freibleibend. Alle darin gemachten Angaben gelten angenähert.
1.2 Die genannten Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer und sind für uns sechs Wochen verbindlich.
1.3 Sollte zwischen Angebot und Auftragserteilung mehr als sechs Wochen liegen, können etwaige Verteuerungen der Materialien, Löhne usw. die Kosten bis
zu 10% ohne vorherige Mitteilung weitergegeben werden.
1.4 Angebote und Entwurfszeichnungen sind unser geistiges Eigentum und dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
1.5 Die Entwurfskosten sind im Auftragsfall im Rechnungsbetrag enthalten. Sollte die Ausführung unseres Entwurfes (auch in abgeänderter Form) durch einen
Dritten ausgeführt werden, so ist sofort ein Entwurfshonorar fällig. Die Höhe des Honorars wird nach tatsächlichem Aufwand berechnet.
2. Bestellung und Auftragsbestätigung
2.1 Ein Auftrag gilt als erteilt und angenommen, wenn eine schriftliche Bestellung des Kunden
und/oder eine Auftragsbestätigung von uns innerhalb 8 Tagen vorliegt.
2.2 Bei Aufträgen unter 250,- Euro erfolgt keine gesonderte Auftragsbestätigung.
2.3 Wird ein Auftrag storniert, sind die angefallenen Kosten vom Besteller zu tragen.
2.4 Notwendige Änderungen, auch aufgrund behördlicher Auflagen, gelten als
Auftragserweiterung.
2.5 Alle von uns erstellten 1:1 Zeichnungen, Reprofilme, Druckplatten usw. bleiben unser
Eigentum. Eine Herausgabe erfolgt nur nach gesonderter Berechnung.
3. Lieferung / Liefertermin
3.1 Der Liefertermin beginnt, wenn alle erforderlichen kaufmännischen und technischen
Einzelheiten geklärt und von uns bestätigt wurden.
4. Zahlungsbedingungen
4.1 Die Rechnungsstellung erfolgt sofort nach Fertigstellung und nach Auslieferung des
Auftrages.
4.2 Aufträge bis 750,- Euro sind sofort nach Rechnungsstellung und ohne Abzug zu zahlen.
4.3 Bei Lichtwerbeanlagen, material- und lohnintensiven Aufträgen ist eine Anzahlung von 50%
der Auftragssumme fällig.
Die Restzahlung folgt direkt nach Rechnungsstellung und Abschluss der Montage.
4.4 Bei Zahlungsverzug des Bestellers wird je angefangenen Monat ab Rechnungsdatum 1%
Verzugszinsen und 2,50 Euro Mahngebühren fällig, ohne dass es einer besonderen
Inverzugsetzung bedarf.
4.5 Diskontspesen und Einzugskosten gehen zu Lasten des Akzeptanten.
4.6 Schecks und Wechsel gelten erst nach Einlösung als Zahlung.
4.7 Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
5. Gewährleistung und Mängelrüge
5.1 Für Lichtwerbeanlagen (ausgenommen Leuchtstoff- und Glühlampen) und Beschriftungen übernehmen wir eine Garantie von 12 Monaten, sofern zur
Ausführung eine Lieferzeit von mindestens 4 Wochen zur Verfügung stand, für Folien und andere Artikel gelten die Garantiebestimmungen der
Vorlieferanten.
5.2 Mängelrügen können nur innerhalb 8 Tagen geltend gemacht werden. Wir behalten uns vor eine Reklamation zu prüfen und durch Nachbesserung,
Ersatzlieferung (teil- oder vollständig) oder durch Preisnachlass zu regeln.
5.3 Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadenersatz oder Konventionalstrafen, sind ausgeschlossen.
5.4 Handelsübliche Farbabweichungen und Materialtoleranzen stellen keinen Mangel dar, berechtigen nicht zur Mängelrüge.
6. Erfüllungsort
Als Erfüllungsort und Gerichtsstand gilt der Sitz des Lieferanten als vereinbart. Ist der Besteller ein Ausländer, so gilt bei Streitigkeiten zwischen ihm und
uns spanisches Recht.
Alle Lieferungen erfolgen aufgrund der vorstehenden Bedingungen. Durch die Auftragserteilung erklärt sich der Besteller mit diesen Verkaufs- und
Lieferbedingungen einverstanden. Nebenabreden sind nur gültig, wenn sie schriftlich bestätigt sind. Entgegenstehende Einkaufsbedingungen des
Bestellers sind unwirksam.
ACHTUNG:
Für Kupfer, Transformatoren und Kabel sowie aus Kupfer gefertigte Anlagen, Schilder, Kunststoffe, Farben gelten Tagespreise,
evtl. Mehrpreise werden zusätzlich in Rechnung gestellt.
Bitte Beachten Sie:
Grundsätzlich übernehmen wir die Montage Ihrer Werbeanlage. Alle Lichtwerbeanlagen werden vor der Installation in unserem Haus auf korrekte Funktionsweise geprüft. Dafür gewähren wir eine Garantie von 1 Jahr. Auf nicht von uns ange-brachte Schilder (insbesondere Leuchtkästen, Neon usw.) können wir keine Garantie auf später eintretende Schäden aufgrund nicht fachgerechter Installation übernehmen.
Wenn nicht anders vereinbart, kümmern wir uns um Transport, Hubwagen oder Kran, Einbetonieren z.B. bei Bauschildern oder grossen Hinweistafeln.
Auf Wunsch kann Ihre Werbeanlage in regelmässigen Abständen von uns gewartet werden. Dazu gehören die Reinigung, Überprüfen der Elektroinstallation,
Wechseln von Leuchtmitteln, Neonreparaturen, Lackierarbeiten etc.